Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen zum Nutzungsvertrag Venus 2000

Die Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sybianverleih und dem Nutzer. Das Angebot richtet sich an Kunden in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz. Abweichende Regelungen des Nutzers, die mit diesen Nutzungsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich Sybianverleih schriftlich damit einverstanden erklärt. Mit Unterzeichnung des Nutzungsvertrages erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

1. Leistungen

Sybianverleih überlässt dem Nutzer die im Nutzungsvertrag aufgeführten Gegen- stände  (nachfolgend  „Nutzungsgegenstände“)  zur  entgeltlichen  und  zeitlich befristeten Nutzung für ausschließlich nichtkommerzielle Zwecke des Nutzers. Die Leistungen von Sybianverleih beinhalten die Bereitstellung und die Zusendung der Nutzungsgegenstände in neutraler Transportverpackung.

  1. Vertragsabschluss – Nutzungsdauer – Transportgefahr
    1. Der Vertrag zwischen Sybianverleih und dem Nutzer kommt zustande, wenn der Nutzer den Nutzungsvertrag unterzeichnet und Sybianverleih den Vertragsabschluß bestätigt. Sybianverleih behält sich vor, einen Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    2. Der Nutzer erklärt gegenüber Sybianverleih, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen die  Leistungen  von  Sybianverleih  nicht  in  Anspruch  nehmen.  Der  Nutzer verpflichtet sich, Sybianverleih sein Alter durch Vorlage einer Kopie seines gültigen Personalausweises  oder  Reisepasses  nachzuweisen.  Für  die  Richtigkeit  seiner Angaben ist der Nutzer allein verantwortlich.
    3. Das Nutzungsverhältnis beginnt und endet zu den im Nutzungsvertrag genannten Zeitpunkten. Die Bereitstellung/Absendung der Nutzungsgegenstände erfolgt regelmäßig am Mittwoch und die Rücksendung durch den Nutzer am darauffolgenden  Montag,  sofern  im  Nutzungsvertrag  keine  abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Der Tag der Bereitstellung/Abholung gilt als Nutzungstag.
    4. Mit  Bereitstellung/Absendung  der  Nutzungsgegenstände  geht  die Transportgefahr  auf  den  Nutzer  über.  Die  Versendung  der  Geräte  durch Sybianverleih an den Nutzer ist grundsätzlich gegen Transportschäden versichert. Sybianverleih legt der Sendung eine Rücksendepaketmarke bei, welche bei der Rücksendung zu verwenden ist. Bei Verwendung dieser Rücksendepaketmarke ist

auch die Rücksendung der Nutzungsgeräte gegen Transportschäden versichert.

  1. Nutzungsentgelt – Kaution
    1. Der Nutzer zahlt für die von Sybianverleih zu erbringenden Leistungen an Sybianverleih das im Nutzungsvertrag bestimmte Nutzungsentgelt zuzüglich der Versandkostenpauschale.
    2. Das Nutzungsentgelt ist im Voraus zu entrichten. Der Nutzer hat vor Versand der Nutzungsgegenstände ferner die Versandkostenpauschale sowie eine Kaution in Höhe der im Nutzungsvertrag genannten Beträge zu zahlen.
    3. Die Kaution ist unverzinslich und wird vorbehaltlich etwaiger Gegenansprüche unverzüglich erstattet, sobald die Nutzungsgegenstände ordnungsgemäß und unbeschädigt bei Sybianverleih eingetroffen sind.
  1. Warnhinweis – Pflichten des Nutzers
    1. Sybianverleih weist darauf hin, dass die Nutzungsgegenstände von Herzkranken oder Personen mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht verwendet werden dürfen.
    2. Der Nutzer darf die Nutzungsgegenstände ausschließlich zu privaten, nicht- kommerziellen Zwecken nutzen.
    3. Der Nutzer prüft bei Erhalt der Nutzungsgegenstände die Vollständigkeit und Mangelfreiheit  und  zeigt  etwaige  Abweichungen  und  Mängel  unverzüglich Sybianverleih an.
    4. Es ist dem Nutzer untersagt, die Nutzungsgegenstände zu öffnen. Reparaturen und sonstige Arbeiten an den Nutzungsgegenständen wird der Nutzer nur durch Sybianverleih ausführen.
    5. Der Nutzer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und sorgsamen Behandlung der  Nutzungsgegenstände  und  wird  alle  für  die  Nutzung  maßgeblichen Vorschriften, insbesondere die Gebrauchsanweisung, beachten.
    6. Der Nutzer wird die Nutzungsgegenstände von Rechten Dritter freihalten und vor jeglichem Zugriff Dritter schützen. Der Nutzer darf die Nutzungsgegenstände nicht veräußern, verpfänden, verleihen oder auf andere Weise darüber verfügen. Beschädigungen oder Störungen der Einsatzfähigkeit der Nutzungsgegenstände hat der Nutzer, sobald er sie erkennt, Sybianverleih mitzuteilen. Gleiches gilt für den Verlust bzw. Diebstahl der Nutzungsgegenstände.
    7. Die  Nutzungsgegenstände  müssen  spätestens  zum  Nutzungsende  an Sybianverleih im kompletten Zustand und grundgereinigt zurückgesandt werden. Für die Rücksendung der Nutzungsgegenstände verwendet der Nutzer die von Sybianverleih zur Verfügung gestellte Verpackung. Der Nutzer hat bei Verpackung der Geräte die beiliegende Packanleitung zu beachten.
    1. Wünscht der Nutzer eine Verlängerung der Nutzungsdauer, so ist dies Sybianverleih  unter  Angabe  des  Verlängerungszeitraums  rechtzeitig,  jedoch mindestens  zwei  Tage  vor  Nutzungsende  anzuzeigen  und  die  schriftliche Zustimmung von Sybianverleih einzuholen.
    2. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Nutzer verpflichtet, für den über die Nutzungsdauer hinausgehenden Zeitraum eine Entschädigung in Höhe eines Betrages von pauschal Euro 20.- pro Tag zu zahlen. Die Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz schließt einen Schadensausgleich aus vertraglichen oder anderen Anspruchsgrundlagen nicht aus. Dem Nutzer bleibt der Nachweis offen, dass Sybianverleih kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Widerrufsbelehrung

Der Nutzer kann die Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Nutzer das vereinbarte Nutzungsentgelt entrichtet hat. Der Nutzer bezeichnet bei dem Widerruf den Vertrag so, dass dieser identifiziert werden kann und dass die Person des Widerrufenden erkennbar ist. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und der Kunde diese Belehrung erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Sybianverleih

(Siehe unten)

Fax: 0800 – 100 383 18 (aus dem Ausland 0049 – 8543 – 919 752)

E-Mail: info@sybianverleih.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Nutzer das vereinbarte Nutzungsentgelt entrichtet hat. Dies ist der Fall, wenn das Nutzungsentgelt auf das im Nutzungsvertrag angegebene Konto von Sybianverleih eingegangen ist. Der Nutzer erklärt sich hiermit einverstanden

(Siehe unten)

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Haftung für Mängel – Schadensersatz
    1. Der  Nutzer  haftet  ab  Gefahrübergang  für  alle  am  und  durch  die Nutzungsgegenstände entstehenden Schäden einschließlich ihres Verlustes, es sei denn, er hat nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet oder, die Schäden wären auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.
    2. Sybianverleih haftet bei Vorliegen eines Mangels der Nutzungsgegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
    3. Sybianverleih ersetzt bei einem von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von höchstens 250.- Euro.
    4. Weitergehende Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Nutzers (im  Folgenden  Schadensersatzansprüche),  gleich  aus  welchem  Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit  oder  wegen  der  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten.  Der Schadensersatzanspruch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
    5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  1. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
    1. Soweit sich aus dem Nutzungsvertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Sybianverleih.
    2. Für die vertraglichen Beziehungen findet deutsches Recht Anwendung. Sofern nach   internationalem   Kollisionsrecht   zwingende   Vorschriften   anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht ausschliessbar sind, bleiben diese unberührt.
    3. Ausschließlicher  Gerichtsstand  für  alle  vertraglichen  und  mit  diesen Nutzungsbedingungen in Zusammenhang stehenden Rechte und Ansprüche ist Passau, wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

8. Unternehmerinformation

Stand 14.02.2008
© SybianVerleih.de